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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft

1. Diese AGB werden mit Übersendung bezw. Übergabe unseres Angebotes Grundlage der verttaglichen Beziehungender Fa. Immler Immobilien (nachfolgend Makler genannt) und dem Adressaten nachfolgend Auftraggeber genannt) dem das Angebot gemacht wird.
2. Bei Erwerb des Objektes ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Makler die im Angebot bzw. im Expose-genannte Provision zu zahlen. Sofern im Angebot bzw. Expose keine anderen Gebühren genannt sind, beträgt die Maklergebühr
  • für den Kauf bzw den Verkauf von Immobilien und Grundstücken 3 % zzgl 19% Umsatzsteuer , insg. 3,57 %
  • für die Vermietung bzw. Verpachtung von Wohnungen 2 Monatsmieten (netto Mietzins) zzgl 19% Ust.
  • für die Vermietung bzw. Verpachtung von gewerblichen Objekten 3 % aus der 10fachen Jahresmiete
    zzgl. 19 % USt. , insges. 3,57 % .
2.1 Die Pflicht zur Bezahlung der Nachweis- oder Vermittlungsgebühr entsteht mit dem Abschluß eines durch Nachweis oder Vermittlungdes Maklers zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Der Anspruch auf Zahlung der Provision aus der Gesamtkaufsumme /Gesamtmiete entsteht und wird zur Zahlung fällig mit dem Abschluß des Mietvertrages oder dem oder des notariellen Kaufvertrages und ist uns binnen 14 Tagen Ohne jeden Abzug nach Rechnungstellung kosten-und spesenfrei zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis des Vertrages. Die Pflicht zur Zahlung der Provision an den Makler besteht auch , wenn der Vertrag ohne weitere Tätigkeit des Maklers unmittelbar zwischen Verkäufer und Erwerber oder oder durch Mitwirkung Dritter zustande gekommen ist.
2.2 Die Provisionspflicht im Erfolgsfall besteht auch dann, wenn der Abschluß des Hauptvertrages nach Beendigung unseres Auftrages erfolgt, sofern das Objekt von uns während der Vertragslaufzeit nachgewiesen bzw. vermittelt worden ist.
2.3 Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossenen Vertag einvernehmlich aufgehoben Oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Verkäufers oder Erwerbers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
2.4 Wird der Vertrag wirksam angefochten, oder aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen aufgehoben, so hat dieser dem Makler die Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte, Benzingeld und den Zeitaufwand zu ersetzen.
3. Die im Angebot gemachten Angaben haben erläuternden, nicht rechtsverbindlichen Charakter und basieren auf den Informationen, die der Makler vom Verkäufer bzw. Vermieter erhalten hat. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit seitens des Maklers ist deshalb ausgeschlossen.
4. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf, Vermietung usw. bleibt vorbehalten.
4.1 Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot Vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
4.2 Wenn infolge Verletzung dieser Pflicht ein Dritter das Objekt erwirbt, so schuldet der Auftraggeber dem Makler Schadenersatz in Höhe der Provision, die im Erfolgsfalle angefallen wäre und zwar in Höhe der Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr.
5. Der Nachweis durch den Makler gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis Des Maklerangebotes zurückgewiesen werden, unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist.
Im Fall der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf den Makler Bezug zu nehmen.
6. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Bedingungen des Kaufvertrages von den im Angebot des Maklers Genannten Konditionen abweichen
7. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluß zu unterrichten, ansonsten hat er für die Kosten für die fortlaufende Bewerbung des Objektes die Kosten zu tragen.
8. Der Makler ist berechtigt, beide Parteien des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden
9. Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Makler bzw. Kerkäufer oder Vermieter nach Erhalt des Angebotes bzw. Expose's bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen.
10. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB's )läßt die Wirksamkeit des Maklervertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg .
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